Geschichte des Datenschutzes

Wissen Sie, was am 15. Dezember 1983 geschah?

An diesem Tag wurde das sogenannte Volkszählungsurteil durch das Bundesverfassungsgericht verkündet.

Zu Recht wird dieses Urteil als „Geburtsstunde des Datenschutzes“ bezeichnet, denn darin entwickelten die Richter die Grundsätze, die bis heute Auswirkungen auf das Datenschutzrecht in Deutschland und in der EU haben.

 

Worum ging es in dem Urteil?

Die Bundesrepublik wollte eine Volks-, Berufs-, Wohnungs- und Arbeitsstättenzählung auf Grundlage des sogenannten Volkszählungsgesetzes vornehmen.

Und da die elektronische Datenverarbeitung in den 80er Jahren bereits recht fortgeschritten war und eine vermehrte Ausbreitung der Daten auch im privaten Bereich befürchtet wurden, gingen die Bürger auf die Barrikaden und einige reichten eine Verfassungsbeschwerde ein.

Das Bundesverfassungsgericht entschied daraufhin, dass es dem Datenschutz einen eigenen grundgesetzlichen Rechtsschutz gewähren müsse. Diesen schuf das BVerfG aus dem Art. 1 Abs. 1 und Art.2 Abs. 1 GG und gemeinsam ergeben beide Artikel das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.

Dieses neue Grundrecht gewährleistet seit 1983 also das Recht eines jeden Einzelnen selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen.

 

Ein weiteres entscheidendes Datum ist der 25.Mai 2018. 

Seit diesem Tag gilt die Datenschutzgrundverordnung oder auch DSGVO genannt.

Als Verordnung gilt diese europäische Regelung in allen EU-Mitgliedsländern unmittelbar, was bedeutet, dass sie nicht noch zusätzlich als eigenes Gesetz in Deutschland umgesetzt werden muss.

Innerhalb der DSGVO existieren aber auch sogenannte Öffnungsklauseln.

Durch diese Öffnungsklauseln überlässt die DSGVO es dem jeweiligen Land in bestimmten Bereichen selbst eine Regelung zu treffen. Das hat Deutschland mit dem neuen Bundesdatenschutzgesetzes oder auch BDSG-neu getan.